Honorarkosten

Bitte denken Sie daran, dass Ihre gesetzliche Versicherung die Behandlungskosten des Heilpraktikers nicht erstattet.

Private Krankenversicherungen, Beihilfen sowie private Krankenzusatzversicherungen (PZV) zur gesetzlichen Krankenversicherung erstatten üblicherweise – zumindest zu einem Teil – die Kosten, da die homöopathische Behandlung entsprechend der GebüH (Gebührenordnung für Heilpraktiker) abgerechnet werden kann.

Wenn Sie Ihre Kinder homöopathisch behandeln lassen möchten, empfehle ich, eine private Zusatzversicherung abzuschließen. Diese ist relativ günstig und übernimmt üblicherweise einen Großteil der anfallenden Kosten. Für Erwachsene sind private Zusatzversicherungen leider erheblich teurer und daher weniger empfehlenswert.

Damit Sie einen für Ihren individuellen Versicherungsbedarf passenden Anbieter auswählen können, erhalten Sie von mir auf Wunsch eine aktuelle Vergleichsübersicht über die Privaten Zusatzversicherungen.

Bitte erkundigen Sie sich vor der Behandlung, in welcher Höhe Ihre Private Krankenkasse bzw. Beihilfe die Kosten erstattet.

Die Abrechnung erfolgt nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH). Das letzte Gebührenverzeichnis stammt aus dem Jahre 1985 und wird der Arbeit eines klassisch homöopathisch arbeitenden Heilpraktikers schon lange nicht mehr gerecht. Dieses Verzeichnis versteht sich von jeher lediglich als Empfehlung, ist jedoch für Heilpraktiker, Beihilfestellen oder Krankenversicherer nicht bindend.

Der hohe zeitliche Aufwand einer homöopathischen Behandlung wird im Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) leider nicht berücksichtigt. Deshalb liegen meine Honorarsätze entsprechend höher als im GebüH von 1985. Dies kann – je nach Versicherungsvertrag – bedeuten, dass Patienten trotz privater Krankenversicherung auch eine Eigenleistung zu erbringen haben.

Das Honorar für die homöopathische Erstanamnese

Die Erstanamnese dauert normalerweise bei einem chronischen Beschwerdebild eines Erwachsenen ca. zwei Stunden, in Ausnahmefällen auch länger.

Das Honorar für die Erstanamnese beträgt:

  • Für Erwachsene und Jugendlich ab 15 Jahren EUR 200,-
  • Für Kinder unter 15 Jahren EUR 180,-
  • Für Säuglinge EUR 150,-

Damit abgedeckt sind die Erstanamnese, die Fallanalyse und das Herausarbeiten des auf Ihr Beschwerdebild passenden Arzneimittels.

Möglicherweise, etwa bei schwereren chronischen Erkrankungen, ist die ohnehin schon ausführliche Erstanamnese mit anschließender Arzneimittelfindung mit einem höheren Zeitaufwand als den üblichen zwei Stunden verbunden.

In einem solchen Fall haben Sie bitte Verständnis, dass sich das Honorar erhöht – nämlich um 50,- Euro bei einer zusätzlichen halben Stunde, oder um 100,- Euro, sollte tatsächlich in Ausnahmefällen eine dritte weitere Stunde erforderlich sein.

Das Honorar für die Nachuntersuchung

Eine Nachuntersuchung erfolgt im Abstand von 4 bis fünf Wochen und dauert meist etwa 45 bis 60 Minuten. Das Honorar beträgt hier:

  • Für Erwachsene und Jugendliche ab 15 Jahren EUR 100,-
  • Für Kinder unter 15 Jahren EUR 90,-
  • Für Säuglinge EUR 75,-

Ein höherer Zeitaufwand ist normalerweise auch bei Patienten erforderlich, deren letzte Nachuntersuchung mehrere Monate oder gar Jahre zurück liegt.

Das ermäßigte Honorar für Familien

Familien erhalten eine Honorarermäßigung von ca. 10 Prozent ab dem dritten Familienmitglied. Das Honorar beträgt hier für Erstanamnesen folglich:

  • Für Erwachsene und Jugendliche ab 15 Jahren EUR 180,- (statt 200,-)
  • Für Kinder unter 15 Jahren EUR 160,- (statt 180,-)
  • Für Säuglinge EUR 135,- (statt 150,-)

Auch das Honorar für die Nachuntersuchung von Familienmitgliedern reduziert sich um ca. 10 Prozent. Das Honorar beträgt hier ab dem dritten Familienmitglied:

  • Für Erwachsene und Jugendliche ab 15 Jahren EUR 90,- (statt 100,-)
  • Für Kinder unter 15 Jahren EUR 80,- (statt 90,-)
  • Für Säuglinge EUR 67,- (statt 75,-)

Telefonische Beratung

Sie können Ihre Nachricht auf dem Anrufbeantworter hinterlassen, er wird regelmäßig abgehört. Ich rufe Sie so bald wie möglich zurück, in der Regel noch am selben Tag.

Eine kurze telefonische Auskunft ist kostenlos.

Ein Honorar berechne ich für ein längere telefonische Beratung – je nach Dauer sind das zwischen EUR 10,- und EUR 40,-

In seltenen Fällen fällt das Honorar höher aus, sollte eine Ausarbeitung des Falls und eine Repertorisation nebst einer neuen Arzneifindung notwendig werden.

Ermäßigung in sozialen Härtefällen

Reduzierte Gebühren für Einkünfte unter 1.200 Euro netto monatlich bzw. bei sonstigen finanziellen Härtefällen sind möglich. Bitte sprechen Sie mich an.

Terminabsagen

Bitte denken Sie daran, Termine, die Sie nicht einhalten können, mindestens 24 Stunden im voraus abzusagen. Bei Terminabsagen erst an dem Tag, an dem Ihr Termin stattfinden soll, muss ich – je nach Länge des anberaumten Termins – eine Ausfallgebühr i.H.v. 50% des Honorars berechnen.

Bei einem nicht in Anspruch genommenen Termin, der von Ihnen auch nicht abgesagt (und nicht in Anspruch genommen) wurde, muss ich Ihnen das Honorar in voller Höhe berechnen.

Hypnosetherapie

Eine Hypnosetherapie-Stunde (= 60 bis 75 Minuten) wird mit EUR 90,- honoriert. In seltenen Fällen wird mehr Zeit benötigt, dann können dementsprechend höhere Kosten anfallen.

Ich biete Ihnen an:

Die Hypnosetherapie bietet Ihnen ein therapeutisches Verfahren, das lösungs- und ressourcenorientiert ist. Die Wirksamkeit dieser Therapieform wurde in Deutschland im Jahr 2006 durch den Wissenschaftlichen Beirat Psychotherapie anerkannt.

Am Anfang Ihrer hypnosetherapeutischen Behandlung steht – wie auch bei der homöopathischen Behandlung – eine ausführliche Fallerhebung (Anamnese). Außerdem klären wir Ihr Anliegen für die Behandlung und das Ziel, das Sie mit Hilfe der Hypnosetherapie erreichen möchten. Ich mache Sie mit Art und Vorgehen meines Behandlungsverfahrens vertraut und gebe Ihnen gerne Antwort auf alle noch offenen Fragen.

Honorarkosten

Einzelsitzung Hypnosetherapie (Dauer 60 – 75 Minuten): Honorar i.H.v. EUR 90,-

Gewichtsabnahme

Hier haben Sie die Möglichkeit, ein kostengünstiges Kompaktangebot in Anspruch zu nehmen – und zwar für EUR 260,-

Während der nächsten ca. fünf Wochen begleite ich Sie auf Ihrem Weg der Gewichtsabnahme. Zur ersten Sitzung gehört die ausführliche Anamnese. Auf dieser Grundlage erhalten Sie von mir eine weitere Unterstützung, die ganz auf Ihre individuellen Bedürfnisse und Gegebenheiten abgestimmt ist.

Gerne biete ich Ihnen an, im Anschluss an den oben beschriebenen ca. fünf Wochen umfassenden Kompakt-Therapieblock weiterhin von mir unterstützt und begleitet zu werden, bis Sie Ihr Wunschgewicht erreicht haben.

Rauchentwöhnung

Hier haben Sie die Möglichkeit, ein kostengünstiges Kompaktangebot in Anspruch zu nehmen – und zwar für EUR 290,-

Dieses Angebot zur Rauchentwöhnung umfasst zwei Sitzungen. In der ersten Sitzung – die etwa zwei Stunden in Anspruch nimmt – erhebe ich die Anamnese; gleich im Anschluss an diese Fallerhebung findet die Behandlung mit Hypnose statt. Etwa eine Woche später sehen wir uns zum zweiten Termin. Nun stabilisieren wir Ihre positiven Erfahrungen, die Sie in den ersten Tagen gemacht haben und nehmen, sofern erforderlich, noch einmal konkrete Situationen in Augenschein, damit es Ihnen als neuem Nichtraucher noch leichter fällt, Ihr neues rauchfreies Leben zu genießen.

Natürlich steht es Ihnen auch bei der Rauchentwöhnung offen, im Anschluss an das Kompaktangebot weitere Termine mit mir zu vereinbaren, um Ihre neuen guten Erfahrungen zu festigen und weiter zu stabilisieren..

Bitte beachten Sie:

Honorarzahlungen sind jeweils im Anschluss an eine Sitzung in bar zu entrichten. Honorarzahlungen für die Kompaktangebote werden in voller Höhe nach der ersten Sitzung fällig – (Euro 290,- für das Kompaktangebot Rauchentwöhnung; 260,- für das Kompaktangebot Gewichtsabnahme).

Meine Praxis ist so organisiert, dass Termine nach vorheriger telefonischer Vereinbarung wahrgenommen werden. Dies gestattet mir, stets ausreichend Zeit für Sie und Ihre Anliegen zu haben. Bitte beachten Sie, dass ich für Termine, die in weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin von Ihnen abgesagt werden, 50% des vereinbarten Honorars in Rechnung stellen muss. Bei einem nicht in Anspruch genommenen Termin, der von Ihnen nicht abgesagt (und auch nicht in Anspruch genommen wurde), berechne ich Ihnen das Honorar in voller Höhe.